1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch die Bestellung per E-Mail oder Telefon handelt es sich um eine verbindliche Auftragsvergabe.
2. Leistung und Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind gültig, sofern die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers sind Vorsteuerpreise, also ohne Mehrwertsteuer. Diese werden auf der Rechnung aufgerechnet
3. Zahlung und Zahlungsverzug
Zusätzliche Kosten, die durch die Nichtannahme der Lieferung entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
4. Annulierungen, Absage einer Bestellung
Auftragsannullierungen sind nur möglich, solange der Auftrag noch nicht in Produktion ist. Allfällig anfallende Material- oder Bearbeitungskosten dürfen vom Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
5. Lieferung
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Auftragnehmers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform. Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Betriebsstörung im Betrieb des Auftragnehmers insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Produktionsanlagen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
6. Beanstandungen
Die Gefahr eventueller Fehler geht mit der Warenanlieferung an den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an anschließendem Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Es gelten auch die Bestimmungen von dpsuisse betreffend Produktionsmängel und Differenzen der Verarbeitungsmaterialien.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluß anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Rückgängigmachung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn , dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Der Auftragnehmer haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet der Auftragnehmer nicht. Berechnet wird die gelieferte Menge.
7. Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.
8. Eigentum
Bis zur Erfüllung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten/produzierten Waren vor.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
11. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm vom Auftraggeber überlassenen elektronischen Daten in geeigneter Frist, nach Abwicklung des Auftrages zu löschen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.
Es gilt das Recht der Schweiz, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts ausgeschlossen wird.
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